Die DIN-Norm 1986-30 sah vor, das eine Erstprüfung vorhandener Grundleitungen bis zum 31.12.2015 erfolgen muss. Diese Frist wurde jedoch durch eine Zeitspannenregelung ersetzt. Diese Regelung empfiehlt eine Dichtheitsprüfung alle 20 Jahre, bei Neubauten alle 30 Jahre.
Bundesländer, Kommunen und sogar Städte regeln zumeist, wann eine Dichtheitsprüfung zu erfolgen hat. Die Bestimmungen hierfür sind von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich.
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