Die Kosten einer Rohr- & Kanalsanierung müssen von dem Eigentümer getragen werden. Bei Hausverwaltungen wird Unterschieden zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Bei Gemeinschaftseigentum übernimmt in der Regel die Hausverwaltung die Anfallenden Kosten. Auch eine Versicherung übernimmt, je nach Inhalt der Police, die Anfallenden Kosten für eine Kanalsanierung.
Da es sich bei unseren Arbeitskosten um Handwerksleitungen handelt, kann der Eigentümer diese bis zu einem Höchstbeitrag bei der Einkommenssteuer geltend machen. Eine Voraussetzung dafür ist, dass unsere Rechnung per Überweisung beglichen wird. Bar beglichene Rechnungen werden bei der Steuererklärung nicht anerkannt. Zudem weisen wir von Kögler Kanaltechnik, auf Wunsch, die Lohnanteile gesondert auf der Rechnung aus. Dies ist für die steuerliche Anerkennung ebenfalls relevant.
Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns unter unserer kostenlosen Servicehotline 0800-10220333 an. Wir beraten Sie gerne!