Das WHG (Wasserhaushaltsgesetzt) definiert keine Frist, bis wann eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden muss. Jedes Bundesland, teilweise auch einzelne Städte und Kommunen, können selbst festlegen, wie oft eine Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Jeder Hauseigentümer ist für die Instandhaltung seiner Abwasserleitungen selbst verantwortlich. Bei Unsicherheiten sollten sich Grundstückseigentümer immer zuerst bei ihrer zuständigen Kommunalbehörde erkundigen ob und wie die Dichtheitsprüfung geregelt ist.
Nur eine anerkannte Fachfirma wie wir von Kögler Kanaltechnik, darf diese Dichtheitsprüfung durchführen und dokumentieren. Anderenfalls wird Ihre Bescheinigung mit den Ergebnissen der Prüfung nicht anerkannt.
Haben Sie noch weitere Fragen zu unserer Dichtheitsprüfung haben? Dann rufen Sie uns jetzt unter unserer kostenlosen Servicehotline 0800-10220333 an. Wir beraten Sie gerne.