Wann zahlt der Eigentümer die Rohrreinigung?
Bei eigenem Eigentum ist es verständlich, dass die Kosten für eine Rohrreinigung vom Eigentümer getragen werden. Bei einer Mietwohnung ist die Frage allerdings nicht so einfach zu beantworten.
Wann zahlt der Mieter die Rohrreinigung?
Die Kosten einer Rohrreinigung müssen Mieter in der Regel nur dann tragen, wenn die Verstopfung auf einen nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zurückzuführen ist. Sollte die Verstopfung durch einen unsachgemäßen Gebrauch der Rohre entstanden sein, so haftet der Mieter für die Kosten. Ein unsachgemäßer Gebrauch entsteht, wenn Fremdkörper wie Windeln, Damenbinden, Katzenstreu oder Essensreste in dem WC oder Küchenabfluss heruntergespült werden. In so einem Fall haftet der Mieter für alle entstandenen Kosten.
Haben Sie weitere Fragen zu der Kostenübernahme? Dann rufen Sie uns einfach unter unserer kostenlosen Servicenummer 0800-10220333 an. Wir beraten Sie gerne