Der Gesetzgeber hat vorgesehen, das sich Grundstückseigentümer um die Hausanschlüsse selbst kümmern müssen. Viele Grundstückseigentümer wissen gar nicht, dass sie Sorge tragen müssen, dass ihr privater Hausanschluss in Ordnung ist, dass er dicht und damit sicher ist. Es gibt keine einheitlichen Regelungen für den Zuständigkeitsbereich zwischen Grundstücksgrenze und dem öffentlichen Kanal, das regeln die Kommunen in ihren eigenen Entwässerungssatzungen.
Es wird unterschieden zwischen:
• Private Zuständigkeit bis Grundstücksgrenze • Private Zuständigkeit bis Übergabeschacht • Private Zuständigkeit bis öffentlicher Kanal
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